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   VG Dresden, 22.04.2008 - 11 L 39/08   

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VG Dresden, 22.04.2008 - 11 L 39/08 (https://dejure.org/2008,40957)
VG Dresden, Entscheidung vom 22.04.2008 - 11 L 39/08 (https://dejure.org/2008,40957)
VG Dresden, Entscheidung vom 22. April 2008 - 11 L 39/08 (https://dejure.org/2008,40957)
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  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Dresden, 22.04.2008 - 11 L 39/08
    Gegen die Umsetzungsverfügung des Antragsgegners vom 18.01.2008 ist einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen des § 123 Abs. 1 VwGO statthaft, da die Umsetzung kein Verwaltungsakt, sondern nur eine schlicht hoheitliche Maßnahme im Rahmen des Beamtenverhältnisses darstellt ( BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - BVerwG 2 C 30.78] ; 65, 270; 69, 307 ) .

    Das Bundesverwaltungsgericht hat daher bisher in ständiger Rechtsprechung keine rechtlichen Bedenken gegen eine fehlende gesetzliche Regelung gesehen (vgl. nur BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - BVerwG 2 C 30.78] ; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl., Rn. 141 ff m.w.N.).

    Soweit aus länger zurückliegenden Entscheidungen, z.B. den in BVerwGE 60, 144 (152) [BVerwG 22.05.1980 - BVerwG 2 C 30.78] angeführten Urteilen, eine weitergehende Einschränkung der Entziehung von leitenden Funktionen entnommen werden konnte, ist dies durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt (vgl. Urt. vom 28.....1991, NVwZ 1992, 572 [BVerwG 28.11.1991 - BVerwG 2 C 41.89] ; Beschl. vom 8.02.2007, ZTR 2007, 410, Juris).

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VG Dresden, 22.04.2008 - 11 L 39/08
    a) Zu den Tatbestandsvoraussetzungen einer Umsetzung gehört insbesondere, dass neben der Übertragung eines konkret-funktionellen Amts (Dienstpostens) ein abstrakt-funktionelles Amt (zu den Begriffen BVerwG, Urt. vom 22.06.2006, ZBR 2006, 344 [BVerwG 22.06.2006 - BVerwG 2 C 26.05] ) bei der Stammbehörde vorhanden sein muss, das im Übrigen dem Beamten aus Gründen der Rechtssicherheit in ausdrücklicher und unmissverständlicher Form zu übertragen ist (BVerwG, Urt. vom 23.09.2004, NVwZ 2005, 458 [BVerwG 23.09.2004 - 2 C 27.03] ).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VG Dresden, 22.04.2008 - 11 L 39/08
    Soweit aus länger zurückliegenden Entscheidungen, z.B. den in BVerwGE 60, 144 (152) [BVerwG 22.05.1980 - BVerwG 2 C 30.78] angeführten Urteilen, eine weitergehende Einschränkung der Entziehung von leitenden Funktionen entnommen werden konnte, ist dies durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt (vgl. Urt. vom 28.....1991, NVwZ 1992, 572 [BVerwG 28.11.1991 - BVerwG 2 C 41.89] ; Beschl. vom 8.02.2007, ZTR 2007, 410, Juris).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus VG Dresden, 22.04.2008 - 11 L 39/08
    Gegen die Umsetzungsverfügung des Antragsgegners vom 18.01.2008 ist einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen des § 123 Abs. 1 VwGO statthaft, da die Umsetzung kein Verwaltungsakt, sondern nur eine schlicht hoheitliche Maßnahme im Rahmen des Beamtenverhältnisses darstellt ( BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - BVerwG 2 C 30.78] ; 65, 270; 69, 307 ) .
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Dresden, 22.04.2008 - 11 L 39/08
    a) Zu den Tatbestandsvoraussetzungen einer Umsetzung gehört insbesondere, dass neben der Übertragung eines konkret-funktionellen Amts (Dienstpostens) ein abstrakt-funktionelles Amt (zu den Begriffen BVerwG, Urt. vom 22.06.2006, ZBR 2006, 344 [BVerwG 22.06.2006 - BVerwG 2 C 26.05] ) bei der Stammbehörde vorhanden sein muss, das im Übrigen dem Beamten aus Gründen der Rechtssicherheit in ausdrücklicher und unmissverständlicher Form zu übertragen ist (BVerwG, Urt. vom 23.09.2004, NVwZ 2005, 458 [BVerwG 23.09.2004 - 2 C 27.03] ).
  • BVerwG, 08.02.2007 - 2 VR 1.07

    Anspruch auf Ausgleich einer finanziellen Belastung durch den Wechsel des

    Auszug aus VG Dresden, 22.04.2008 - 11 L 39/08
    Soweit aus länger zurückliegenden Entscheidungen, z.B. den in BVerwGE 60, 144 (152) [BVerwG 22.05.1980 - BVerwG 2 C 30.78] angeführten Urteilen, eine weitergehende Einschränkung der Entziehung von leitenden Funktionen entnommen werden konnte, ist dies durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt (vgl. Urt. vom 28.....1991, NVwZ 1992, 572 [BVerwG 28.11.1991 - BVerwG 2 C 41.89] ; Beschl. vom 8.02.2007, ZTR 2007, 410, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 4 S 2546/95

    Einstweilige Anordnung zwecks Rückgängigmachung einer Umsetzung -

    Auszug aus VG Dresden, 22.04.2008 - 11 L 39/08
    Denn es ist für den Dienstherren sogar zulässig, dass er eigens für die Umsetzung eine Stelle schafft ( VGH BW Urt. vom 7.03.1996 - 4 S 2546/95 - in Schütz/Maiwald, BR, ES/A II 4.3 Nr. ).
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